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Brustkrebsvorsorge

Häufige Fragen

  • Weshalb werde ich zur Brustkrebsvorsorge eingeladen?

    Der Kanton Luzern lädt systematisch alle Frauen ab 50 Jahren zur Brustkrebs vorsorge ein. Sofern Sie sich nicht abmelden, erhalten Sie automatisch alle zwei Jahre bis zum 74. Lebensjahr eine Einladung zur Vorsorge. Die Teilnahme ist freiwillig. 
  • Was ist, wenn ich keine Untersuchung möchte?

    Auch wenn Sie aktuell keine Untersuchung wünschen, erhalten Sie in zwei Jahren erneut eine Einladung. Falls Sie keine weiteren Einladungen möchten, können Sie sich jederzeit beim Programmzentrum abmelden. Sie haben aber die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig wieder zur Brustkrebsvorsorge anzumelden.
  • Ich habe noch keine Einladung erhalten. Darf ich trotzdem teilnehmen?

    Die Einladungen zum Brustkrebsvorsorgeprogramm werden gestaffelt und nicht an alle Personen gleichzeitig verschickt. So stellt der Kanton Luzern sicher, dass die Teilnehmerzahlen an die Kapazitäten der Radiologieinstitute angepasst sind, damit möglichst keine Verzögerungen bei allfälligen Nach untersuchungen entstehen. Wenn Sie im Kanton Luzern wohnen und über 50 Jahre alt sind, dürfen Sie sich für die Teilnahme am Programm selber melden. Sie können via die Website brustkrebsvorsorge.lu.ch oder telefonisch beim Programmzentrum eine Referenznummer anfordern, oder Sie wenden sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. 
  • Kann ich auch teilnehmen, wenn ich erst vor kurzem eine Mammografie gemacht habe?

    Eine sofortige Teilnahme ist nicht möglich, wenn innerhalb der letzten zwölf Monate bereits eine Mammografie durchgeführt wurde. Nach diesen zwölf Monaten können Sie sich mit Ihrer Referenznummer selbst anmelden.
  • Was ist, wenn ich familiär vorbelastet bin?

    Sie haben ein erhöhtes Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, wenn Ihre Mutter, Tochter oder Schwester vor dem 50. Lebensjahr an Brustkrebs erkrankt ist. Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Vorsorgeberatung bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Grundsätzlich können Sie am Brustkrebsvorsorgeprogramm teilnehmen. Falls Sie jährlich zur Mammografie gehen, können Sie jede zweite Untersuchung über das Programm durchführen lassen.
  • Was geschieht bei einer Mammografie?

    Eine Radiologiefachperson erstellt von jeder Brust Röntgenaufnahmen aus zwei unterschiedlichen Positionen. Dafür wird die Brust für wenige Sekun den zwischen zwei Platten gedrückt. Das kann etwas unangenehm sein, schadet der Brust aber nicht.

    Benutzen Sie vor der Untersuchung keine Kosmetika wie Bodylotion oder Deodorant. Es könnten Rückstände auf der Haut bleiben, welche die Bildqualität beeinträchtigen.

  • Sind die Röntgenstrahlen für mich belastend?

    Die Strahlenbelastung ist sehr gering. Die genutzten Geräte entsprechen dem neusten Stand der Technik und werden kontinuierlich überwacht. Die Strahlenbelastung auf einem Interkontinentalflug ist höher als bei einer Mammografie.
  • Tut die Mammografie weh?

    Um ein optimales Bild zu erhalten und die Strahlendosis gering zu halten, wird jede Brust während einiger Sekunden zwischen zwei Platten zusammen gedrückt. Das kann als unangenehm empfunden werden, ist jedoch von kurzer Dauer. Falls Sie noch Monatsblutungen haben, vereinbaren Sie den Termin in den Tagen nach Beginn der Menstruation, da Ihre Brüste dann weniger empfindlich sind.
  • Welche Kosten entstehen für mich?

    Wird die Untersuchung im Rahmen des Programms durchgeführt, werden die Kosten von der Krankenkasse bezahlt und sind von der Franchise befreit. Sie bezahlen einzig den Selbstbehalt von zehn Prozent. Dies entspricht ungefähr 15 Franken.

    Bei einem kleinen Teil der untersuchten Frauen kann es sein, dass eine ergänzende Abklärung (zum Beispiel Ultraschall oder spezielles Röntgenbild) nötig ist. Diese findet ausserhalb des Programms statt. Die Kosten werden von der Grundversicherung übernommen, jedoch wird die Franchise belastet.

  • Was bedeutet ein «unauffälliger Befund»?

    Die meisten Frauen erhalten einen «unauffälligen Befund». Sie werden nach zwei Jahren erneut zu einer Mammografie eingeladen. 
  • Was bedeutet ein «abklärungsbedürftiger Befund»?

    Weitere Untersuchungen sind nötig, um Brustkrebs definitiv auszuschliessen. Wir empfehlen Ihnen weitere Abklärungen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Die zusätzliche Abklärung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird die Brust mit Ultraschall untersucht oder erneut geröntgt. Meistens lassen sich die Unklarheiten mit diesen bildgebenden Methoden klären. Nur in wenigen Fällen ist für die abschliessende Beurteilung zusätzlich eine Gewebeprobe (Biopsie) erforderlich. 
  • Was bedeutet es, wenn Brustkrebs festgestellt wird?

    Eine Brustkrebsdiagnose ist zunächst ein Schock. Die Heilungschancen sind jedoch oft sehr gut, besonders wenn der Krebs früh entdeckt wird. Meist wird eine Operation empfohlen. Dabei wird der Tumor zusammen mit dem umliegenden Gewebe entfernt. Nur selten muss die gesamte Brust entfernt werden. Weitere mögliche Behandlungen sind Bestrahlung, Hormontherapie oder Chemotherapie. Welche Behandlung sinnvoll ist, hängt von der genauen Diagnose und dem Tumortyp ab. Auch der Beratungs- und Informationsdienst der Krebsliga Zentralschweiz steht Ihnen unterstützend zur Verfügung.
  • Kann ich auch mit Brustimplantaten eine Mammografie durchführen lassen?

    Auch Frauen mit Brustimplantaten können eine Mammografie durchführen lassen. Es kann allerdings sein, dass die Mammografie keine vollständige Beurteilung zulässt und zusätzlich Risiken beinhaltet. Besprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, ob in Ihrem Fall alternative Bildgebungsverfahren für eine Früherkennung besser wären.
  • Was ist, wenn ich bereits von Brustkrebs betroffen bin?

    Wenn Sie derzeit aufgrund Ihrer Brustkrebserkrankung in einer Behandlung sind, ist eine Teilnahme am Programm nicht sinnvoll. Wir bitten Sie, sich mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt zu beraten. Eine Teilnahme am Brustkrebsvorsorgeprogramm ist 5 Jahre nach rückfallfreiem Überleben wieder möglich. Sofern Sie am Programm teilnehmen möchten, müssen Sie sich nach dieser Zeit an das Programmzentrum wenden.

Weitere Informationen sowie Beratung und Unterstützung für Betroffene:

Krebsliga Zentralschweiz
krebsliga.info
info@krebsliga.info
Telefon 041 210 25 50 


Programmzentrum
Dienststelle Gesundheit und Sport

Standort

Brustkrebsvorsorgeprogramm

Meyerstrasse 20

6002 Luzern

Telefon 041 228 66 00

E-Mail

 

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